Schadensregulierung, International Loss Adjusting

Schadensregulierung

Jeder Schaden kostet Geld! Oftmals ist damit eine Haftung verbunden, bei Arbeitsunfällen auch eine persönliche Haftung. Wenn ein Schaden aufgetreten ist, gilt es in den meisten Fällen rasch zu handeln. Einerseits geht es um Beweissicherungen, und andererseits um schnelle Schadensregulierung: damit aus einem kleinen Schaden nicht ein großer wird!

DAHER:
Rasch eine Beweissicherung durchführen, die Schadensursache eruieren und die „richtigen“ Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten.

Was können wir für SIE tun, wenn schon ein Schaden eingetreten ist?

Beweissicherungen

Schadensursache feststellen und Maßnahmen zur Schadensminderung einleiten

  • Maschinenschäden
  • Maschinenschäden  Brandschäden an Maschinen und Heizungen mit Ursachenfeststellung

Schadenskostenkalkulation und Überprüfung der Schadenskosten

Schadensabwicklung

Schadensansprüche durchsetzen oder abwehren

Claims für eine Mängelbeseitigung aufstellen und durchsetzen/oder abwehren

Beurteilen von Ausfallarten an Maschinen und Bauteilen

Forensische Materialuntersuchungen

Arbeitsunfälle analysieren und Sicherheitsmaßnahmen einleiten

Schadensbewertung; Bewerten von Maschinen, Einrichtungen und Vorräte

Transportschäden prüfen und bewerten, Ladungssicherheit prüfen

Sicherstellen, dass Ihr Schaden gem. Versicherungsvertrag gedeckt wird

Meine Erfahrungen als Sachverständiger gerade bei gerichtsanhängigen Verfahren zeigen oftmals mangelndes Bewusstsein hinsichtlich möglicher Risiken oder eine verringerte Wahrnehmung hinsichtlich möglicher Schadensursachen.

DAHER:
Risikovorsorge schützt Sie und Ihr Unternehmen; der Blick von außen ermöglicht Sichtweisen, die von „Innen“ unsichtbar bleiben.

Was können wir für SIE tun, damit kein Schaden eingetreten wird?

Qualitätsprüfungen beim Lieferanten und bei der Werksmontage durchführen,

Verträge prüfen (Contract Management),

Vertragskonforme Herstellung von Lieferungen prüfen,

Risikoanalysen prüfen, Konformität zur MRL feststellen,

Abnahmen begleiten, Mängelfeststellungen durchführen und deren Beseitigung begleiten

Sicherheitsanalysen durchführen; Erstellen von Risikoanalysen

Überprüfung der rechtmäßigen Konformitätserklärung, Überprüfung der Risikoanalysen

Arbeitsplätze evaluieren (Klima, Lärm, Luftzug, Licht, …)

Wiederholende Prüfungen gem. §82 Betriebsanlagen und gemäß § 8 der Arbeitsmittelverordnung.

Prüfung von Arbeitsmittel nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und Abnahmeprüfung gemäß § 7.

Obermayr erstellt international anerkannte Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Unternehmen.

Im Rahmen außergerichtlicher Verfahren werden unsere Gutachten auch als Schiedsgutachten in Schiedsverfahren verwendet.

Im Rahmen gerichtlicher Verfahren unterstütze ich Ihre Rechtsvertretung im Prozess, in dem ich das Gerichtsgutachten zu erschüttern versuche und damit die Chancen für Ihr Obsiegen steigere.