Betreiberhaftung!
Ein Unternehmer baut seine Betriebsanlage um und bedient sich dabei einer Fachfirma. Diese macht die Planung, baut „alte“ vorhandene Maschinen ein, liefert eigene Maschinen dazu und nimmt die Montage vor. Sie stellt keine Konformitätserklärung aus, weil sie der Meinung sind, sie wären „nur“ als Monteure tätig gewesen.

Der Unternehmer betreibt guten Gewissens die Anlage, bis eines Tages ein schwerer Arbeitsunfall passiert: ein fachlich versierter Mitarbeiter greift dennoch zwischen zwei Walzen und verliert fast die gesamte rechte Hand.

Der Arbeitsinspektor stellt die mangelhafte Sicherheit dieser Maschine fest und damit einen wesentlichen (fahrlässigen) Verstoß gegen die AM-VO. Der Geschäftsführer erhält eine Strafe von mehreren 1.000 €; nun kommt aber die AUVA und regressiert gegen das Unternehmen und verlangt die gesamten Kosten, die durch den Unfall angefallen sind, zurück.

Die Sache kommt noch viel „dicker“! Die Anlage hätte wegen der fehlenden CE-Kennzeichnung nie in Betrieb gehen dürfen. Auf (fast) allen gewerberechtlichen Bescheiden steht, dass eine gültige CE-Zertifizierung vorhanden sein muss. Jetzt ist guter Rat teuer!

Wie die Erfahrungen von Teilnehmern des Kongresses für Maschinensicherheit, aber auch zahlreiche eigene Erfahrungen zeigen ist dies kein Einzelfall! Der Geschäftsführer hatte „nur das Pech“, dass ein Arbeitsunfall passierte und damit die Sache ans Tageslicht kam.