Kernauftrag – Kernkompetenz – Kunden
Unser Kernauftrag
Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger arbeiten wir nach den gesetzlichen Vorgaben. Höchste Präzision sowie Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit in der Sache sind selbstverständlich.
Kundenorientierung und Verantwortung für den Auftraggeber stehen in unserer täglichen Arbeit im Vordergrund. Dazu setzen wir all unser Fachwissen und unsere Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren SV-Tätigkeit ein.
Unsere Kernkompetenz
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Maschinenbau, Maschinenprüfungswesen, technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Logistik, Arbeitstechnik sowie Arbeits- und Betriebsorganisation.
Schweißingenieur. Fachingenieur für Betriebssicherheit und Riskomanagement. Mitglied der Expertengruppe von SwissEngineering.
Zur Schadensvermeidung:
Die beste Vorgehensweise ist jene, die einen möglichen Streit bereits im Vorfeld weitgehend ausschliesst. Das kann durch eine rechtzeitige Einbindung vor Vertragsabschluss geschehen und folgende Möglichkeiten beinhalten:

Technisch-wirtschaftliche Vertragsprüfung, Vereinbarungen hinsichtlich Ab- und Inbetriebnahmen prüfen

Einbindung bei der Risikoanalyse und Konformitätserklärung

Übergabe des Projektcontrollings, i.b. bei Anlagenaufträgen, wo Mehrungen und Minderungen auftreten, und wo es schnell einmal zu Termin- und Kostenüberschreitungen kommen kann.

Übertragung von Qualitätsprüfungsaufgaben bis hin zur Übergabe der Qualitätssicherung
Zur Schadensminderung:
Ausführungsmängel kommen immer wieder vor. Bevor man lange herumstreitet ob ein Mangel vorliegt und wer diesen zu verantworten hat kann ein klares und neutrales Gutachten schnell die Positionen klären. Ein Gutachten zeigt die Mängel auf und gibt auch Lösungsvorschläge an.
Bevor die Verkündigung eines Streites angestrebt wird kann ein Claim (Nachforderungsanspruch) einen Anspruch durchsetzen oder abwehren – je nach Standpunkt Kunde oder Lieferant. Dies erfolgt idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt.
In Form eines Schiedsgerichtes können sich beide Vertragsparteien auf einen Sachverständigen als Schiedsrichter einigen, oder jede Partei benennt den eigenen sachverständigen, und diese benennen gemeinsam einen neutralen Dritten.
Zur Schadensfeststellung und -behebung:
Ist ein Schaden entstanden geht es um die Feststellung der Schadensursache, der Schadenshöhe und der Schadensbehebung. Eine rasche Befundaufnahme zur Beweissicherung kann da für später sehr wertvoll sein, vor allem dann wenn dieser von einer vereidigten neutralen Person aufgenommen wurde. Sind die Schadensspuren einmal beseitigt sind konkrete Aussagen oftmals nur mehr schwer bis gar nicht mehr möglich. Ein Grund mehr erst recht zu streiten!
Der Sachverständige als Unterstützung im Gerichtsprozess:
Sachverständigengutachten sind eine wesentliche Basis für Urteile in Gerichtsprozessen. Diese können bereits vor einer weiteren Verhandlung geprüft werden, und es können dann die ‚richtigen‘ Fragen an den erstellenden SV gestellt werden, um so sein Gutachten zu erschüttern. Wenn es um eine Gutachtenserörterung geht kann ein anderer Sachverständiger die Aussagen rasch prüfen und entsprechende Gegenfragen stellen. Sachverständige sind als Parteienvertreter zuzulassen! Negative urteile können eventuell vermieden oder zumindest gemildert werden.
Unsere Kunden sind vor allem

Industrieunternehmen

Versicherungen

Rechtsanwälte (i.b. bei Schadensfällen, bei Mängel von Lieferungen und Leistungen und für Maschinenbewertungen) und

Notare sowie

Finanzierungsunternehmen (Maschinenbewertung, Investitionsbeurteilungen)
Wer mit allen Ansprechpartnern im Unternehmen auf Augenhöhe arbeiten will, muss das Geschäft verstehen und Lösungen entwickeln, die nachvollziehbar sind. Nicht vom Schreibtisch aus; wir arbeiten überwiegend vor Ort.
Wir stehen für messbare Resultate und für umgesetzte und dauerhaft funktionierende Lösungen. Als Verhandlungspartner stehen wir für Ihr Recht ein. Verschwiegenheit ist oberstes Prinzip..
