Maschinen einkaufen kann doch jeder!
Ganz so einfach kann es nicht sein, weil ich oftmals die Kastanien aus dem Feuer holen soll, weil die in Betrieb genommene Maschine die gewünschte Leistung nicht erbringt. Wenn dann auch bereits der gesamte Preis bezahlt wurde, dann hat der Lieferant ein geringes Interesse, Nachbesserungen zu leisten, sofern diese dann überhaupt noch möglich sind. Und eine Preisminderung zu erreichen versuchen hat so gut wie keine Erfolgsaussichten.

Der Schaden bei einem Steinmetzbetrieb ist bereits eingetreten. Das angeschaffte Bearbeitungszentrum ist  nur im Handbetrieb zu betreiben, und selbst die Arbeitsfläche ist eingeschränkt. „Bei den Kaufverhandlungen war doch alles klar“, rechtfertigt sich der Unternehmer. „Ich kannte auch die Vertreter der Herstellerfirma und den Händlerrecht gut. Es war ja schon die dritte Maschine“. Oftmals ist das Vertrauen fast grenzenlos. Wozu braucht man einen „wasserfesten“ Vertrag? Wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden und ein Streit droht. Dann kann ein guter Kaufvertrag so gut wie eine Versicherung sein. Wenn sich ein Streit nicht lohnt, weil die Position klar ist, dann kann man sein Recht leichter durchsetzen. Ziehen Sie einen Experten zu einem Kauf hinzu; sichern Sie sich eine eindeutige und klare Kaufvereinbarung. Das kostet vielleicht einen geringen 4-stelligen Betrag. Dem Steinmetz kann es einen mittleren 6-stelligen Betrag kosten. Es ist absolut kein Einzelfall; mehr als die Hälfte aller Investitionen enden unzufrieden.